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   BVerwG, 28.11.1957 - I C 190.56   

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https://dejure.org/1957,641
BVerwG, 28.11.1957 - I C 190.56 (https://dejure.org/1957,641)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1957 - I C 190.56 (https://dejure.org/1957,641)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1957 - I C 190.56 (https://dejure.org/1957,641)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1958, 80
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 28.11.1957 - I C 190.56
    Dagegen steht die Ansicht des Berufungsgerichts, für die Rechtmäßigkeit des Abrißgebotes sei nach § 197 Satz 2 der bremischen Bauordnung allein die sogenannte formelle Illegalität maßgebend und die materielle Rechtslage nur im Zeitpunkt des behördlichen Abrißgebotes insofern bedeutsam, als die Behörde nicht den Abriß eines Baues verlangen könne, der nach dem in diesem Zeitpunkt geltenden Recht genehmigt werden müßte, in Widerspruch zu der Ansicht des erkennenden Senats (vgl.Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - [BVerwGE 3, 351]).
  • BVerwG, 20.08.1956 - I B 79.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1957 - I C 190.56
    Gegen dieses Urteil ist durchBeschluß des erkennenden Senats vom 20. August 1956 - BVerwG I B 79.56 - die Revision zugelassen worden, weil das Berufungsgericht bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Abrißgebotes die Rechtslage im Zeitpunkt der Errichtung der Bauten im Gegensatz zur Rechtsprechung des erkennenden Senats außer Betracht gelassen habe.
  • BVerwG, 08.12.1955 - I C 135.54

    Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch das materielle Baurecht -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1957 - I C 190.56
    Daß die bloße behördliche Duldung illegaler Bauten nicht die erforderliche Genehmigung ersetzt, entspricht der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Meinung (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Dezember 1955 - BVerwG I C 135.54 - [BVerwGE 3, 28]).
  • BVerwG, 01.07.1957 - I C 158.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1957 - I C 190.56
    Wenn das Berufungsgericht dabei bei den vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung erlassenen und unter ihrer Herrschaft fortgeltenden Landesgesetzen hinsichtlich der Entschädigung auf Art. 153 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung zurückgreift, wonach die Entschädigung im Streitfalle von den ordentlichen Gerichten unmittelbar aus der Verfassung festzusetzen ist, so befindet es sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl.Beschluß vom 1. Juli 1957 - BVerwG I C 158.56 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Richtig ist demgegenüber allerdings, daß der früher für das Baurecht zuständig gewesene I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilenvom 28. November 1957 - BVerwG I C 190.56 - (Buchholz 406.48 Bremen § 197 Bremische Bauordnung Nr. 1) undvom 31. Juli 1964 - BVerwG I C 132.59 - (BVerwGE 19, 162 ff.) die Ansicht vertreten hat, daß ein Bauherr, der sich trotz Anspruchs auf eine uneingeschränkte Baugenehmigung mit der Ablehnung der Baugenehmigung oder mit einer Genehmigung unter Widerrufsvorbehalt oder Befristung abgefunden habe, später gegenüber einer Beseitigungsverfügung nicht mehr geltend machen könne, die Anlage sei im Zeitpunkt der Errichtung des Vorhabens materiell rechtmäßig gewesen.
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 52.78

    Privilegierung - Jagdhütte - Jagdbezirk

    Läßt der Bauherr eine derart eingeschränkte Genehmigung unanfechtbar werden, so muß er die daraus resultierende Einschränkung des Bestandsschutzes hinnehmen (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1957 - BVerwG 1 C 190.56 - DÖV 1958, 80 und Urteil vom 31. Juli 1964 - BVerwG 1 C 132.59 - BVerwGE 19, 162).
  • BVerwG, 31.07.1964 - I C 132.59

    Geltendmachung der anfänglichen materiellen Legalität gegenüber einem

    Nochmals zur Frage der materiellen Illegalität bei Beseitigungsgeboten (Fortentwicklung von BVerwGE 3, 351 [BVerwG 28.06.1956 - I C 93/54] und Urteil vom 28. November 1957 [DÖV 1958 S. 80 [BVerwG 28.11.1957 - I C 190/56]]).

    Daß sich der Kläger damals mit der befristeten Genehmigung begnügt habe, statt eine unbefristete zu fordern, ändere hieran, ungeachtet der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1957 - BVerwG I C 190.56 (DÖV 1958 S. 80 [BVerwG 28.11.1957 - I C 190/56]), nichts.

    Die gegenteilige Ansicht der Revision findet in dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1957 (DÖV 1958 S. 80 [BVerwG 28.11.1957 - I C 190/56]) keine hinreichende Stütze.

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Erteilung einer früheren, mit der

    Der materiell oder wenigstens formell (Friauf DVBl 1971, 713, 722; Ziegler ZfBR 1982, 146, 147; vgl. auch BVerwG DÖV 1958, 80) rechtmäßig geschaffene Zustand und seine Nutzung können sich grundsätzlich in ihrer bisherigen Funktion auch gegenüber neuem Gesetzesrecht behaupten.
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 126/83

    Berücksichtigung einer hinreichend verfestigten vorbereitenden Planung einer

    Der materiell oder wenigstens formell (Friauf DVBl 1971, 713, 722; Ziegler ZfBR 1982, 146, 147; vgl. auch BVerwG DÖV 1958, 80) rechtmäßig geschaffene Zustand und seine Nutzung können sich grundsätzlich in ihrer bisherigen Funktion auch gegenüber neuem Gesetzesrecht behaupten.
  • VG Münster, 29.04.2020 - 2 L 189/20

    Als Café genutzter Bus darf nicht am Hafen in Münster stehen

    BVerwG, Urt. v. 28. November 1957 - I C 190.56; juris.
  • OVG Saarland, 11.10.1974 - II R 34/74

    Wirksamkeit einer Zustellung bei der Übergabe des Schriftstücks an einen Lehrling

    Mit der Bestandskraft der Baugenehmigung ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - auch der erkennbar auf eine spätere Beseitigung des als "Provisorium" genehmigten Bauwerks abzielende Widerrufsvorbehalt bestandskräftig geworden, so daß Einwendungen gegen seine Rechtmäßigkeit nicht mehr geltendgemacht werden können (vgl. BVerwG DÖV 1958, 80 [BVerwG 28.11.1957 - BVerwG I C 190.56] ).
  • BVerwG, 07.12.1965 - IV CB 204.65

    Befristung und Auflage bei Bewilligung - Beweislastverteilung bei

    Aus der Rechtsprechung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts seien als beispielhaft hier genannt: BVerwGE 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56] (Abbruchsverfügung nicht mehr aufrechtzuerhalten nach geänderter Bauklasseneinteilung); DÖV 1958, 80 (Abriß); BVerwGE 6, 321 (Beseitigungsverfügung nicht zu vollstrecken nach Änderung der Landschaftsschutzbestimmung); BVerwGE 19, 162 (Abriß).
  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 84.57

    Rechtsmittel

    Die praktische Verwirklichung der neuen städtebaulichen Ordnung würde nicht unerheblich erschwert werden, wenn die bodenordnenden Maßnahmen, welche die planmäßige Bebauung vorbereiten sollen, mit Kosten belastet würden, die nicht entstanden wären, wenn die maßgebende bauliche Vorschrift auch früher beachtet worden wäre (vgl.Urteil vom 28. November 1957 - BVerwG I C 190.56 -).
  • BVerwG, 23.01.1963 - I CB 131.59

    Erteileung einer befristeten Baugenehmigung

    Die für die Entscheidung des Rechtsstreits wesentliche Frage, unter welchen Voraussetzungen die Beseitigung des Baues angeordnet werden darf, hat das Berufungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden (Urteile des I. Senats vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 -, BVerwGE 3, 351, [BVerwG 28.06.1956 - I C 93/54] und vom 28. November 1957 - BVerwG I C 190.56 -, DÖV 1958 S. 80), so daß insoweit im Revisionsverfahren keine weitere Klärung dieser Rechtsfrage zu erwarten ist.
  • BVerwG, 26.02.1959 - I B 149.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.01.1959 - I B 149.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1969 - IV B 133.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung eines Badebeckens

  • BVerwG, 30.10.1958 - I C 4.58

    Rechtsmittel

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